100% Dicht? - Dichtheitsprüfung von Rohren und Kanälen

Zum Schutz des Grundwassers!

Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir optische Dichtheitsprüfungen mittels TV-Inspektion durch. Sanierte Entwässerungsleitungen prüfen wir gemäß DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft auf Dichtheit. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden durch uns in einem Dichtheitsnachweis protokolliert. In diesem Formblatt werden, wie in der DIN 1986-30 gefordert, alle Zustände der geprüften Leitung bzw. des geprüften Schachtes erfasst.

Warum eine Dichtheitsprüfung von Rohren und Kanälen notwendig ist?

Undichte Grundleitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Grundwasser und Boden sind durch, aus dem Kanalnetz austretendes Schmutzwasser, akut gefährdet.

 

Auszug aus dem Hamburger Abendblatt zum Thema "Prüfpflicht für Abwasserrohre"

Anfang März 2024 erschien im Hamburger Abendblatt ein Artikel zum Thema "Undichte Abwasserrohre: Hamburgern drohen drastische Strafen". 

Seit der Verpflichtung 2020 zur Überprüpfung des erdverlegten Rohr- und Kanalnetzes auf Dichtheit zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigung liegen nur für ca. 5 % der
Grundstücke in Hamburg Dichtheitsnachweise gemäß DIN 1986-30 vor. Ein Grund sind die aktuell nur anlassbezogenen Kontrollen. Dennoch drohen bei undichten Abwasserrohren drastische Strafen und Wertverlust der eigenen Immobilie.

 

Mögliche Strafen

Kommt es zu Schäden, die durch einen rechtzeitigen Dichtheitsnachweis zu vermeiden wären, so tragen die Grundeigentümer:innen die Verantwortung der Folgen
Bei Gewässerverschmutzung droht sogar Freiheitsstrafe (§324 Strafgesetzbuch) bis zu 5 Jahren
Bußgeld

Den Artikel im Hamburger Abendblatt lesen Sie hier:

In einigen Bundesländern sind Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet, die eigenen erdverlegten Abwasserleitungen auf Dichtigkeit prüfen und im Bedarfsfalls sanieren zu lassen. Grundlagen dafür sind: das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz und Gemeindeverordnungen bzw. Gemeindesatzungen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Wir kontrollieren mit speziellen Präzisions-Messanlagen die Dichtheit Ihrer Abwasserleitungen nach DIN 1986. Sollten Leckagen festgestellt werden, können wir mit unseren Kamerasystemen die Ursachen feststellen. Bei der Sanierung dieser Undichtigkeiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Prüfverfahren und Zeitspanne für die Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30

Fristen und Prüfarten laut Hamburgischem Abwassergesetz

Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986-30, DIN EN 752-7 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen zu betreiben und in Stand zu halten. Sie sind durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktion und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicherem Zustand zu halten.

Sie erhalten von uns als zertifiziertem Fachbetrieb ein rechnergesteuertes Prüfprotokoll (Zertifikat) über den Zustand Ihrer Leitungen. Wir sind Inhaber der RAL-Gütezeichen S10.4; S16.1; S27.1; S27.3; S42.1; S42.2 des Güteschutz Kanalbau e.V. und Fachbetrieb nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz.

Gerne beraten wir Sie individuell und umfassend

Arno Pöhlsen
Vertrieb Kanalinspektion
Patrick Piechowski
Vertrieb Kanalinspektion